Hermann Müller, der unteranderem das Pascha in Köln führt, hat den Prozess in Augsburg wegen Steuerhinterziehung verloren. Die zentrale Frage dabei war, ob die Prostituierte freiberuflich tätig oder im jeweiligen Bordell angestellt sind. Wenn eine Prostituierte in einem deutschen Bordell tätig ist, muss der Besitzer Mehrwertsteuer für sie zahlen. Laut der Wirtschaftskammer wusste der Angeklagte diese Regelung und habe es absichtlich vertuscht.
Durch Hilfe von Strohmännern und Manipulationen in der Buchhaltung sollte die Steuerhinterziehung verschleiert werden. Zwar hat es den Anschein, dass die Prostituierten sich nur ein Zimmer in dem Bordell mieten, doch das Gericht kam trotzdem zu dem Entschluss, dass die Damen für die jeweiligen Puffs tätig waren. Aus dem Grund müssen die Umsätze versteuert werden müssen.